Taubheit - Gehörlosigkeit
Adrian Meier
Adrian Meier Redaktor für Gesundheit

« Zurück zur Blog-Übersicht

Taubheit oder Gehörlosigkeit unterscheidet sich dahingehend, dass die Gehörlose Menschen nichts hören und die Taubheit nur eines unserer beiden Ohren betreffen kann. Sprich, bei einseitiger Taubheit, kann das zweite Ohr 100 Prozent funktionsfähig sein.

Man unterscheidet zwischen prälingual und postlingual Ertaubten, sprich wenn ein Kind taub auf die Welt kommt oder nach dem 7. Lebensjahr, also nach dem Spracherwerb ertaubt.

 

Definition Taubheit

Laut Definition kann die Taubheit auf einem oder auf beiden Ohren vorkommen. Ist nur die eine Seite betroffen, so kann der Patient nicht unterscheiden aus welcher Richtung ein Geräusch kommt und die Distanzen schwer bis gar nicht einschätzen. Sind beide Ohren betroffen, dann spricht man von einer Gehörlosigkeit.

 

Symptome Taubheit

Fällt den Eltern auf, dass ihr Baby oder Kleinkind schlecht oder gar nicht auf Geräusche oder Sprache reagiert, muss ein Pädakustiker aufgesucht werden. Es wird ein Hörtest gemacht, um festzustellen, ob ein Hörverlust oder eine Taubheit vorliegt. Hört das Kind oder auch ein Erwachsener auf einem oder beiden Ohren gar nichts mehr, so müssen weitere Tests bei einem HNO/ORL Ohrenarzt durchgeführt werden. Eine Taubheit besteht, wenn das Innenohr komplett defekt ist.

 

Prälinguale Taubheit

Prälinguale Taubheit besteht, wenn das Kind vor erlernen des Sprachschatzes ertaubt bzw von Geburt an taubt ist. Als Altersgrenze nennt man das 7. Lebensjahr. Der bis dahin eventuell erlernte Wortschatz geht wieder verloren.

 

Postlinguale Taubheit

Ertaubt das Kind erst nach dem 7. Lebensjahr, so gilt der Spracherwerb als abgeschlossen und bleibt bestehen. Hier spricht man dann von der sogenannten postlingualen Taubheit.

 

Ursachen Taubheit

Bei den Ursachen für eine Taubheit unterscheidet man, ob sie erworben oder vererbt wurde. Bei einer erworbenen Taubheit kommen Gründe wie Knalltrauma, Explosionstrauma, Krankheiten und toxische Innenohrkrankheiten in Frage. Teilweise bereits in der Schwangerschaft.

 

Gehörlosigkeit – beide Ohren sind ertaubt

Bei einer Gehörlosigkeit sind beide Ohren ertaubt und Geräusche und Töne sind nicht mehr wahrnehmbar. Ist dies seit Geburt der Fall, spricht man von einer angeborenen Taubheit/Gehörlosigkeit. Bekommt man die Taubheit/Gehörlosigkeit erst später, so ist sie erworben.

 

Hörscreening – Hörtest bei Neugeborenen um eine Taubheit festzustellen

Heutzutage macht man bei allen Neugeborenen ein Neugeborenenhörscreening. Dieser Hörtest, der innerhalb der ersten Woche nach der Geburt durchgeführt wird, kann sagen, ob ein Hörverlust beim Baby vorliegt. Bei diesem Test helfen die otoakustischen Emissionen (OAE). Eine Sonde wird beim Kleinkind in den Gehörgang gesetzt und ein Gerät misst die Funktionen der äusseren Haarsinneszellen im Innenohr. Da das Baby nicht aktiv am Test teilnehmen kann, nennt man diese Art von Test eine objektive Messung. Wichtig zu wissen ist, dass der Test nicht immer korrekt ist. Hat das Baby noch Fruchtwasser im Ohr oder nuckelt an seinem Schnuller, kann es gut sein, dass der Test wiederholt werden muss. Manchmal auch an unterschiedlichen Tagen.

 

Hörgerät oder Cochlear-Implantat beim Baby mit Taubheit

Wenn festgestellt wird, dass ein Baby taub ist und/oder einen Hörverlust hat, so wird frühstmöglich eine Versorgung mit Hörgeräten oder einem Cochlear-Implantat begonnen. Das Cochlear-Implantat kommt zum Beispiel zum Einsatz, wenn der Weg vom Aussen- zum Innenohr beeinträchtigt ist oder eine Versorgung mit Hörgeräten aus anderen Gründen nicht vorgenommen werden kann. Hierbei wird eine Sonde in die Hörschnecke im Innenohr eingeführt, welche mit Hilfe von elektrischen Impulsen Nerven anregt, um im Gehirn Töne zu erzeugen. So kann das Kind im Nachhinein Sprache erwerben (postlingual).

 

Therapie und CROS-Hörgeräte bei einseitiger Taubheit

Es wird darauf geachtet, frühstmöglich eine Therapie in Form von Hörgeräten (ab dem 3. Lebensmonat) oder einem Cochlear-Implantat (ab dem 6. Lebensmonat) zu beginnen, wenn ein Hörverlust oder eine Taubheit vorliegt. Anschliessend gibt es die Möglichkeit einer Frühförderung mit Hilfe von Hör-, Sprech- und Spracherziehung. Später wird unter Umständen eine spezielle Schule in Frage kommen für hörgeschädigte Kindern. Jedoch ist es immer das Ziel, die Kinder auf eine Regelschule schicken zu können. Hierfür wird ein Hörtraining, sowie ein Lautsprache und/oder Lippenablesetraining mit den Kindern gemacht. Liegt die Taubheit nur auf einem Ohr vor, kann eine CROS-Hörgeräteversorgung vorgenommen werden, um alle Signale (auch die von der „schlechten“ Seite) auf dem gut hörenden Ohr wahrzunehmen.