Schalldruckpegel
Michael Ronner
Michael Ronner Experte für Technik & Hörakustik

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Das menschliche Gehör ist ein Schalldruckempfänger. Bei jeder Ausbreitung von Schall in der Luft entstehen Druckschwankungen, die das Trommelfell im menschlichen Gehör in Bewegungen zur Hörempfindung umsetzt. Diese Druckschwankungen werden in der Akustik als Schalldruck bezeichnet. Der Schalldruckpegel (SPL) wiederum, ist eine vom Schalldruck abgeleitete logarithmische Grösse zur Kennzeichnung der Schallereignissstärke (Verhältnis zwischen Schalldruck und Schallquellenentfernung).

Mit dem SPL lässt sich die Wahrnehmung unterschiedlicher Lautstärken durch das menschliche Ohr mathematisch beschreiben. Durch Erhöhung oder Senkung des Schalldruckpegels erhöht oder verringert sich die Lautstärke des durch den Menschen wahrgenommenen Schallereignisses. Die Wahrnehmung von Lautstärke und Schalldruckpegel ist des Weiteren auch frequenzabhängig. Das gilt ebenso umgekehrt: Die Frequenzabhängigkeit ist abhängig vom Schalldruckpegel. Das menschliche Gehör empfindet Töne unterschiedlicher Frequenz als verschieden laut.

Um Schallereignisse zu messen, werden Schallpegelmessgeräte verwendet. Diese Geräte imitieren durch entsprechende Filterung der Töne, die Eigenschaften des menschlichen Gehörs nach. Heute wird überwiegend die unter Akustikern als sogenannte A-Bewertung des Schallpegels (= gehörrichtige Lautstärke) bekannte Geräuschmessung angewendet. Der frequenzabhängige Schalldruckpegel wird dabei in Dezibel, kurz dB(A) gemessen.

 

Schalldruckpegel bei verschiedenen Umgebungsgeräuschen zum Vergleich

Die unterste Hörschwelle, bis zu der das menschliche Gehör gerade noch Geräusche wahrnehmen kann, liegt bei einem Schalldruckpegel von null dB(A). Die oberste Gehörschwelle des Menschen (Schmerzgrenze) liegt bei einem Schalldruckpegel von 130 dB. Schallpegel darüber werden deutlich als Schmerz empfunden.

  • Blätterrascheln: 10 dB(A)
  • Atemgeräusch: 25 dB(A)
  • Flüstern: 30 dB(A)
  • Vogelgezwitscher: 50 dB(A)
  • Radio/TV in Zimmerlautstärke: 55 dB(A)
  • Sprechen (1 m Entfernung): 60 dB(A)
  • Staubsauger (1 m Entfernung): 70 dB(A)
  • Verkehrslärm (5 m Entfernung): 80 dB(A)
  • Dieselmotor (10 m Entfernung): 90 dB(A)
  • Musik über Kopfhörer: 95 dB(A)
  • Diskothek (in Lautsprechernähe): 100 dB(A)
  • lautes Konzert: 110 dB(A)
  • Schmerzschwelle: 130 dB(A)
  • Düsenflugzeug (30 m Entfernung): 140 dB(A)

Der kleinste hörbare Unterschied zwischen zwei Tönen ist vom Pegel und von der Frequenz abhängig. Zwei Töne mit gleichem Schallpegel, aber unterschiedlicher Frequenz, werden vom menschlichen Gehör als unterschiedlich laut wahrgenommen.

 

Gesundheitsschäden durch zu hohe Schalldruckpegel

Schalldruckpegel

In unserer Zeit sind wir einer permanenten Geräuschkulisse (z. B. durch Verkehrslärm) ausgesetzt. Das muss die Hörorgane aufgrund gewisser Gewöhnungsprozesse nicht zwingend belasten, bestimmte Geräuschpegel sind aber auf Dauer gesundheitsschädlich. Es drohen Lärmschwerhörigkeit und Gehörverlust. Ein Gehörverlust aufgrund von zu hoher Lautstärken in unmittelbarer Umgebung, ist ein schleichender Prozess. Besonders für Menschen, die aufgrund ihres Berufes täglich hohen Lärmpegeln ausgesetzt sind, z. B. weil sie in der Nähe lauter Maschinen arbeiten müssen, besteht ein grosses Risiko, im Laufe der Zeit eine Lärmschwerhörigkeit zu erleiden. Um das dann wieder auszugleichen, sind Hörgeräte oft die einzige Möglichkeit. Von 0 dB(A) bis 35 dB(A) ist Schall ungefährlich und bleibt ohne Wirkung. Von 40 dB(A) bis 60 dB(A) ist die Schalleinwirkung ebenfalls noch ungefährlich, es kann jedoch zu ersten Konzentrationsschwierigkeiten kommen. Ab 65 dB(A) bis 80 dB(A) ist das Risiko für Folgeerkrankungen erhöht. Ab 85 dB(A) bis 115 dB(A) droht bei dauerhafter Einwirkung (etwa ab 30-40 Std/Woche) ein Gehörschaden. Ab 120 dB(A) ist jede längere Einwirkung absolut gesundheitsschädlich. Schon bei kurzer Einwirkungsdauer entsteht ein Gehörschaden wie ein Tinnitus. Folgende gesundheitliche Folgen können infolge zu hoher Schalldruckpegel entstehen:

  • sofortige Gehörschädigung ab 150 dB(A)
  • Gehörschädigung nach kurzer Einwirkungszeit ab 120 dB(A)
  • Gehörschädigung bei längerer Belastung ab 100 dB(A)
  • Gehörschädigung bei Dauerbelastung ab 85 dB(A)
  • erhöhtes Risiko für Herz- Kreislauferkrankung ab 65 dB(A)
  • Schlafstörungen ab 60 dB(A)
  • Kommunikationsstörungen ab 50 dB(A)
  • Lern- und Konzentrationsstörungen ab 35 dB(A)

Um das Gehör vor schädlicher Lärmbelastung schützen und so lange wie möglich ohne Hörgeräte auszukommen, sind folgende vier Massnahmen schon mal ganz gut:

  • 1. Grösstmöglichen Abstand zu störenden, lauten Geräuschen einhalten (z. B. von Lautsprechern in der Disco).
  • 2. Die Lautstärke von Geräten der Unterhaltungselektronik so einstellen, wie sie noch als angenehm empfunden wird (z. B. beim Musikhören mit Kopfhörern).
  • 3. Ohrstöpsel verwenden, wenn man lange Zeit einem hohen Schalldruckpegel ausgesetzt (z. B. bei der Arbeit) ist.
  • 4. Um Hörverluste frühzeitig zu entdecken, regelmässig einen Hörtest beim HNO-Arzt oder Akustiker machen.
 

Ab wann sind Geräusche verbotener Lärm?

Strassenlärm, Baustellenlärm, Lärm aus der Nachbarschaft oder Lärm aus dem Haus kann manchmal ganz schön nerven. Doch man muss Lärm nicht einfach immer hinnehmen. Es gelten bestimmte gesellschaftliche Regeln. Im Nachbarschaftsverhältnis z. B. gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, das bedeutet, Zimmerlautstärke ist immer zumutbar und erlaubt. Des Weiteren gelten die üblichen Ruhezeiten in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr. Manchmal auch in der Mittagszeit. In Deutschland gibt es ausserdem verbindliche Grenzwerte, bis zu denen Geräusche noch zumutbar, bzw. bei Überschreitung unzulässig sind. Diese werden in der sogenannten, TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft gegen Lärm) geregelt. Grundsätzlich gilt, die Lautstärke innerhalb eines Hauses darf nicht über 35 Dezibel, nachts nicht über 25 Dezibel liegen. Die TA-Lärm ist aber nicht anzuwenden bei Strassenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm oder Sportlärm. Daneben kommen aber noch weitere Faktoren ins Spiel, damit Geräusche zu unzulässigem Lärm werden: z. B. Dauer, Intensität, Frequenz, Häufigkeit und Ortsüblichkeit. Besonders letzterer Faktor verursacht in ländlichen Gegenden nicht selten Probleme. Dazu gehören z. B. lautes Hundebellen, mehrmaliges tägliches Hahnkrähen, durchgängiges Läuten von Kirchenglocken etc. Kinderlärm hingegen gilt in der Schweiz nicht als Lärmbelästigung.

 

Fazit zum Schalldruckpegel

Der Schalldruckpegel (Lautstärke) wird auf einer logarithmischen Skala in Dezibel (dB) gemessen. Diese kann von 0 dB bis 120–130 dB reichen. Letztere können das Gehör schädigen. Noch höhere Schallpegel ab etwa 200 Dezibel können sogar in der Regel unmittelbar zum Tod führen. In der modernen Akustik wird der Schalldruckpegel durch Anlegen eines sogenannten A-Filters auch in dB(A) ausgewiesen. Diese Filter berücksichtigen die Frequenz, was im Ergebnis besser ausdrückt, wie das menschliche Gehör Geräusche wahrnimmt. In der Praxis, z. B. am Arbeitsplatz, beträgt die Lärmgrenze zur Vermeidung von Gehörschäden über einen Zeitraum von 8 Stunden maximal 85 dB(A). Zum Vergleich: Die Werte steigen mit sinkender Einwirkungsdauer langsam an. In einem Zeitraum von 4 Stunden beträgt die Lärmschutzgrenze 88 dB(A) und über 2 Stunden bereits 91 dB(A). Lärmschäden entwickeln sich in der Regel schleichend. Betroffene erkennen die Folgen oft erst, wenn es z. B. zu ersten Störungen der sprachlichen Kommunikation kommt und man im Gespräch seine Gesprächspartner immer schlechter versteht. Bevor die Lärmschäden chronisch werden und sich eine dauerhafte Schwerhörigkeit ausbildet, kann ein Hörtest Aufschluss darüber geben, ob der Einsatz von Hörgeräten erforderlich ist. Diese Entscheidung sollte man aber nicht auf die lange Bank schieben.